Mitteilungsblatt 23/15
in Auenwald |
Übrigens zur Vogelführung Am letzten Sonntag war Jürgen Stober vom NABU Aspach wieder Gast beim NABU Auenwald und brachten interessierten Naturfreunden die Vogelwelt nahe. Ein ausführlicher Bericht wird im nächsten Mitteilungsblatt erscheinen. Aus gegebenem Anlass sehen wir uns zu folgendem Hinweis genötigt: § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet unter Ziffer 2 Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September abzuschneiden und unter Ziffer 3 Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; Dieses Gesetz gilt sowohl für die Gemeinde und deren Mitarbeiter als auch für Mitglieder des Anglervereins. Auf dem Friedhof in Unterbrüden wurden Eiben in Form geschnitten und dadurch ein Buchfinkennest freigelegt, so dass die Küken ungeschützt den Fressfeinden ausgesetzt wurden. Diese zitierte gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Tiere, mit denen wir die Welt teilen. Wer sich auch in Zukunft an der Vielfalt der Tiere erfreuen möchte, sei dazu angehalten die Schon- und Ruhezeiten, die der Gesetzgeber eingeführt hat, zu beachten.
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